Kapitel 02 / 07
Führerschein: Klasse B, L oder T – und was auf dem Hof gilt
Die Führerscheinklasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) – und ein Traktor ist ein Kraftfahrzeug. Der Startrac 26 9+9 ist mit 1.800 kg zulässigem Gesamtgewicht angegeben, die übrigen Modelle liegen mit rund einer Tonne Leergewicht in derselben Größenordnung.
Damit darf jeder Inhaber eines Pkw-Führerscheins die Maschine im öffentlichen Verkehr fahren – unabhängig davon, ob er Landwirt ist oder nicht.
Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist mit Klasse B immer möglich. Ein schwererer Anhänger geht nur, solange Zugmaschine und Anhänger zusammen 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Beim Startrac 26 9+9 mit 1.800 kg ist also ein Anhänger bis 1.700 kg möglich.
Wer die dokumentierte Anhängelast von 2.000 kg ausschöpfen will, braucht die Erweiterung B96 oder die Klasse BE. Alternativ fährt er im land- und forstwirtschaftlichen Zweck mit der Klasse L, die Anhänger hinter der Zugmaschine bis 25 km/h einschließt.
Die Klasse L ist die klassische Traktorklasse: land- und forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, ab 16 Jahren. Sie ist in der Klasse B enthalten, gilt allein aber nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fasst diese Zwecke weit. Dazu zählen neben Landwirtschaft, Tierhaltung und Gartenbau ausdrücklich auch Park-, Garten- und Friedhofspflege sowie die Nachbarschaftshilfe von Landwirten und der Winterdienst. Wer mit L-Führerschein dagegen Baumaterial für ein Bauvorhaben transportiert, ist außerhalb des Zwecks unterwegs.
Die Klasse T geht bis 60 km/h und spielt für Kleintraktoren keine Rolle.
Auf einem umzäunten Privatgrundstück ohne öffentlichen Verkehr gilt die Fahrerlaubnisverordnung nicht. Dort darf auch fahren, wer keinen Führerschein hat – die Verantwortung für Einweisung und Sicherheit liegt beim Eigentümer beziehungsweise Betrieb. Ein Hof, dessen Zufahrt für Lieferanten, Kunden oder Einsteller offen ist, ist in der Regel kein solches Gelände.