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Kaufberatung

Kleintraktor: Führerschein, Zulassung, Kennzeichen und Versicherung

Die Frage nach dem Führerschein ist die häufigste, die wir vor einem Traktorkauf hören – und sie ist für Kleintraktoren einfacher, als die meisten erwarten: Die Klasse B reicht. Schwieriger sind die Fragen danach: Muss die Maschine zugelassen werden, wenn sie nur auf dem Hof fährt? Bekomme ich ein grünes Kennzeichen? Was kostet die Steuer, welche Versicherung brauche ich, muss der Traktor zur Hauptuntersuchung? Diese Seite beantwortet das für Traktoren der Klasse bis 25 km/h und rund 1,8 t Gesamtgewicht – also für Maschinen wie die Startrac-Modelle, die wir in Naunhof bei Leipzig verkaufen.

Startrac 26 mit Frontlader, Rundumleuchte und Industriebereifung auf gepflastertem Hof

Die kurze Antwort

Ein Kleintraktor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t darf mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden. Wer die Klasse B hat, hat automatisch auch die Klassen L und AM. Sobald der Traktor öffentliche Straßen benutzt – auch nur die 200 m zur Weide –, braucht er eine Zulassung mit Kennzeichen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und muss zur Hauptuntersuchung. Auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück ohne öffentlichen Verkehr gilt davon nichts.

Das grüne Kennzeichen und die Befreiung von der Kfz-Steuer gibt es nur, wenn der Traktor ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt wird. Privatleute, Hausmeisterdienste und Gewerbebetriebe ohne diesen Bezug fahren mit schwarzem Kennzeichen und zahlen Kfz-Steuer.

  • Führerschein: Klasse B reicht (enthält L). Klasse L allein nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, ab 16 Jahren.
  • Zulassung: Pflicht, sobald öffentliche Straßen befahren werden. Auf reinem Privatgelände nicht nötig.
  • Kennzeichen: grün und steuerfrei nur für land-/forstwirtschaftliche Betriebe, sonst schwarz mit Kfz-Steuer.
  • Versicherung: Kfz-Haftpflicht Pflicht im öffentlichen Verkehr; auf dem Hof mindestens eine Haftpflicht, die selbstfahrende Arbeitsmaschinen einschließt.
  • Hauptuntersuchung: für zugelassene Zugmaschinen regelmäßig, in der Regel alle 24 Monate.

Stand September 2026. Diese Seite ist eine praxisorientierte Einordnung und keine Rechtsberatung – was im Einzelfall gilt, entscheidet Ihre Zulassungsbehörde beziehungsweise das Finanzamt.

Führerschein: Klasse B, L oder T – und was auf dem Hof gilt

Die Führerscheinklasse B umfasst Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse – und ein Traktor ist ein Kraftfahrzeug. Der Startrac 26 9+9 ist mit 1.800 kg zulässigem Gesamtgewicht angegeben, die übrigen Modelle liegen mit rund einer Tonne Leergewicht in derselben Größenordnung. Damit darf jeder Inhaber eines Pkw-Führerscheins die Maschine im öffentlichen Verkehr fahren – unabhängig davon, ob er Landwirt ist oder nicht. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist mit Klasse B immer möglich, ein schwererer nur, solange Zugmaschine und Anhänger zusammen 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten – beim Startrac 26 9+9 mit 1.800 kg also ein Anhänger bis 1.700 kg. Wer die dokumentierte Anhängelast von 2.000 kg ausschöpfen will, braucht die Erweiterung B96 oder die Klasse BE – oder fährt im land- und forstwirtschaftlichen Zweck mit der Klasse L, die Anhänger hinter der Zugmaschine bis 25 km/h einschließt.

Die Klasse L ist die klassische Traktorklasse: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, ab 16 Jahren. Sie ist in der Klasse B enthalten, gilt allein aber nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Die Fahrerlaubnis-Verordnung fasst diese Zwecke weit: Dazu zählen neben Landwirtschaft, Tierhaltung und Gartenbau ausdrücklich auch Park-, Garten- und Friedhofspflege, die Nachbarschaftshilfe von Landwirten und der Winterdienst. Wer mit L-Führerschein dagegen Baumaterial für ein Bauvorhaben transportiert, ist außerhalb des Zwecks unterwegs. Die Klasse T geht bis 60 km/h und spielt für Kleintraktoren keine Rolle.

Auf einem umzäunten Privatgrundstück ohne öffentlichen Verkehr gilt die Fahrerlaubnisverordnung nicht. Dort darf auch fahren, wer keinen Führerschein hat – die Verantwortung für Einweisung und Sicherheit liegt beim Eigentümer beziehungsweise Betrieb. Ein Hof, dessen Zufahrt für Lieferanten, Kunden oder Einsteller offen ist, ist in der Regel kein solches Gelände.

KlasseWas sie erlaubtFür einen Startrac
B (Pkw)Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM, Anhänger bis 750 kg frei; enthält L und AMAusreichend, für jeden Verwendungszweck
LLof-Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h), ab 16 Jahren; nur lof-Zwecke – dazu zählen auch Park- und Gartenpflege und WinterdienstAusreichend im lof-Betrieb, z. B. für den 16-jährigen Hofnachfolger
TLof-Zugmaschinen bis 60 km/h, ab 16 Jahren (bis 18 nur 40 km/h)Nicht nötig – die Modelle fahren max. 25 km/h
Kein FührerscheinNur auf abgeschlossenem Privatgelände ohne öffentlichen VerkehrMöglich, Verantwortung liegt beim Betrieb

Zulassung: wann der Traktor Papiere und Kennzeichen braucht

Zulassungspflichtig ist ein Traktor, sobald er auf öffentlichen Straßen bewegt wird – und öffentlich ist jede Fläche, die tatsächlich für die Allgemeinheit zugänglich ist, nicht nur die Landstraße. Der Feldweg zwischen zwei Grundstücken, die Gemeindestraße zur Weide, der Gehweg vor dem Haus: alles öffentlich. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind nur Fahrzeuge bis 6 km/h und einige Sonderfälle wie einachsige Zugmaschinen; ein Kleintraktor mit 20 oder 25 km/h gehört nicht dazu.

Für die Zulassung braucht die Zulassungsstelle die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und Ihren Ausweis. Die Startrac-Modelle sind EU-typgenehmigt; für den Startrac 26 9+9 ist die Straßenzulassung ausdrücklich im Lieferumfang dokumentiert. Die Papiere für die Zulassung liefern wir mit der Maschine – Sie gehen damit zur Zulassungsstelle Ihres Wohn- oder Betriebssitzes.

Wer den Traktor ausschließlich auf dem eigenen, abgeschlossenen Gelände einsetzt, muss ihn nicht zulassen. Wir empfehlen trotzdem, die Zulassungspapiere sorgfältig aufzubewahren: Die Nachzulassung eines Traktors ohne Unterlagen ist aufwendig, und beim Wiederverkauf ist ein zulassungsfähiges Fahrzeug spürbar mehr wert.

Für Anhänger entscheidet der Einsatz, nicht die Bauart des Traktors: Anhänger, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben nur für diese Zwecke und tatsächlich nicht schneller als 25 km/h gefahren werden, brauchen keine eigene Zulassung – wohl aber eine Betriebserlaubnis, das 25-km/h-Schild und ein Wiederholungskennzeichen eines Zugfahrzeugs desselben Halters. Außerhalb dieser Bedingungen braucht der Anhänger eine eigene Zulassung.

Grünes oder schwarzes Kennzeichen: die Steuerfrage

Das grüne Kennzeichen ist kein Traktorkennzeichen, sondern ein Steuerkennzeichen: Es zeigt, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Für Zugmaschinen gibt es diese Befreiung, solange sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, für Lohnarbeiten oder Beförderungen für solche Betriebe verwendet werden – dazu zählen auch der Nebenerwerbsbetrieb und die Pferdehaltung, sofern sie als landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird. Daneben kennt das Kraftfahrzeugsteuergesetz weitere Befreiungen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich der Straßenreinigung dienen. Der Antrag läuft über das Hauptzollamt, das die Befreiung bescheinigt; mit dieser Bescheinigung stellt die Zulassungsstelle das grüne Kennzeichen aus.

Wer den Traktor privat, im Hausmeisterdienst, im Garten- und Landschaftsbau oder in einem Gewerbebetrieb ohne diesen Bezug nutzt, bekommt ein schwarzes Kennzeichen und zahlt Kfz-Steuer. Sie bemisst sich bei Zugmaschinen nach dem zulässigen Gesamtgewicht in Stufen von 200 kg; für 1,8 t sind das rechnerisch rund 100 Euro im Jahr – den verbindlichen Betrag berechnet das Hauptzollamt. Für die Kaufentscheidung ist die Steuer damit kein Faktor.

Vorsicht bei Mischnutzung: Wer mit grünem Kennzeichen für einen Nachbarn gegen Bezahlung den Hof räumt oder Bauschutt für ein fremdes Bauvorhaben fährt, verlässt den steuerbefreiten Zweck. Im Zweifel ist das schwarze Kennzeichen mit seinen wenigen Euro Steuer die sorgenfreiere Wahl.

Versicherung: Haftpflicht auf der Straße und auf dem Hof

Im öffentlichen Verkehr ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht – ohne eVB keine Zulassung. Traktoren dieser Klasse sind in der Haftpflicht günstig, weil Schadenhäufigkeit und Geschwindigkeit niedrig sind; landwirtschaftliche Betriebe versichern die Maschine oft über ihre Betriebsversicherung mit. Eine Teil- oder Vollkasko ist freiwillig und bei einer Neumaschine für rund 12.000 bis 20.000 Euro eine Überlegung wert, vor allem gegen Diebstahl und Brand.

Auf dem eigenen Hof ohne Zulassung gibt es nicht automatisch eine Kfz-Haftpflicht. Entweder Sie versichern den Traktor trotzdem als Kraftfahrzeug, oder eine andere Police muss die Schäden decken, die er anrichtet – das umgestoßene Tor des Nachbarn, der verletzte Helfer. Private Haftpflichtversicherungen schließen Kraftfahrzeuge häufig aus oder begrenzen sie auf Geräte bis 6 km/h; ein Einschluss „selbstfahrender Arbeitsmaschinen“ in der Betriebshaftpflicht erfasst eine Zugmaschine nicht zwingend. Lassen Sie sich die Zugmaschine ausdrücklich bestätigen – vor dem Kauf, nicht nach dem ersten Schaden.

Wer gewerblich Winterdienst oder Grünpflege für Dritte anbietet, braucht zusätzlich eine Betriebshaftpflicht. Ob ein Schaden am geräumten Objekt – der zerkratzte Bordstein, das angefahrene Tor – über die Kfz-Haftpflicht als Gebrauch des Fahrzeugs oder über die Betriebshaftpflicht läuft, hängt vom Einzelfall und den Bedingungen ab; lassen Sie sich Zugmaschine und Räumarbeiten ausdrücklich im Versicherungsumfang bestätigen.

Die gesetzliche Unfallversicherung: Wer in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Traktor arbeitet, ist über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert – die Berufsgenossenschaft macht dafür Vorgaben zur Ausrüstung, etwa zum Überrollschutz, den die Startrac-Modelle serienmäßig tragen.

Hauptuntersuchung, Beleuchtung und Ausrüstung im Straßenverkehr

Zugelassene Zugmaschinen müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung, bei dieser Fahrzeugklasse in der Regel alle 24 Monate. Die Prüfung umfasst wie beim Pkw Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen und Sicherheitseinrichtungen. Der Vorteil beim Kauf bei uns: Die Kfz-Service Park GmbH ist eingetragener Kfz-Meisterbetrieb mit eigener Werkstatt in Naunhof – Wartung und Vorbereitung auf die HU erledigen wir am Standort.

Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen muss die Beleuchtung vollständig und funktionsfähig sein: Frontscheinwerfer, Rückleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung. Ein Frontlader in Transportstellung darf die Scheinwerfer nicht verdecken; Anbaugeräte, die über die Fahrzeugkontur hinausragen, müssen gekennzeichnet sein. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten gehören wie im Pkw an Bord.

Die gelbe Rundumleuchte, die zur Serienausstattung der Startrac-Modelle gehört, ist auf öffentlichen Straßen kein Freibrief. Ob das Fahrzeug sie überhaupt tragen darf, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (etwa für Fahrzeuge im Straßenunterhalt und Winterdienst oder mit ungewöhnlicher Breite); eingeschaltet werden darf sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur zur Warnung – an Arbeitsstellen, bei ungewöhnlich langsamer Fahrt oder ungewöhnlicher Breite. Gewerbliche Räumfahrzeuge tragen zusätzlich die rot-weiße Warnmarkierung.

Was das für die Modellwahl bedeutet

Für die Frage Führerschein und Zulassung sind alle vier Startrac-Modelle gleich: Klasse B reicht, alle liegen weit unter 3,5 t, alle sind für die Straße vorgesehen. Unterschiede gibt es bei dem, was dokumentiert ist: Für den Startrac 26 9+9 nennt das Datenblatt ausdrücklich die Straßenzulassung im Lieferumfang, die Anhängelast von 1.500 kg ungebremst und 2.000 kg gebremst, 250 kg Stützlast und eine bereifungsabhängige Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h. Wer regelmäßig mit Anhänger auf der Straße unterwegs ist, hat mit diesem Modell die belastbarsten Zahlen in der Hand.

Wer den Traktor ausschließlich auf dem eigenen Gelände einsetzt, braucht sich um Zulassung, Steuer und Kennzeichen zunächst nicht zu kümmern – und kann sich beim Modell rein nach der Arbeit entscheiden: ohne Frontlader der Startrac 22, mit Frontlader ein Modell der 26er-Baureihe.

Entscheidungshilfe

Welches Modell passt zu Ihrer Situation?

Vier typische Fälle aus der Praxis – mit einer klaren Empfehlung statt einer Auswahlliste.

Sie pflegen Ihr eigenes, umzäuntes Grundstück und fahren nie auf öffentlichen Wegen – Zulassung und Steuer spielen keine Rolle.

Ohne Straßeneinsatz entscheidet allein die Arbeit. Für Grundstückspflege ohne Frontlader ist der 22 der günstigste Einstieg; die Zulassungspapiere heben Sie für einen späteren Wiederverkauf auf.

Startrac 22 – ab 9.990 €

Zum Modell

Sie führen einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb, fahren mit Anhänger zwischen Hof und Flächen und wollen das grüne Kennzeichen nutzen.

Straßenzulassung, Anhängelast bis 2.000 kg gebremst und 25 km/h sind für dieses Modell dokumentiert. Die Steuerbefreiung beantragen Sie beim Hauptzollamt, Klasse B oder L reicht zum Fahren.

Startrac 26 9+9 – ab 12.590 €

Zum Modell

Sie räumen und pflegen als Hausmeisterdienst oder Gewerbebetrieb öffentliche Flächen – schwarzes Kennzeichen, Kfz-Steuer, gewerbliche Versicherung.

Für den gewerblichen Einsatz auf öffentlichen Flächen ist die Rechtslage bei allen Modellen gleich; die Wahl fällt auf den stufenlosen Antrieb, weil er beim Räumen und Rangieren am schnellsten ist. Kabine mit Heizung empfehlenswert.

Startrac 26 HST – ab 13.090 €

Zum Modell

Sie halten Pferde, misten mit dem Frontlader und fahren gelegentlich die 300 m Gemeindestraße zur Weide.

Die 300 m Gemeindestraße machen den Traktor zulassungspflichtig – mit Klasse B, eVB und den mitgelieferten Papieren ist das ein Termin bei der Zulassungsstelle. Ob grünes Kennzeichen möglich ist, hängt davon ab, ob die Pferdehaltung als lof-Betrieb geführt wird.

Startrac 26 – ab 11.990 €

Zum Modell
Hof der Kfz-Service Park GmbH in Naunhof: Radlader, Minibagger, Kipper, Abschleppfahrzeug und Mietwagen vor den Werkstatttoren
Standort

Dieselstraße 6, Naunhof bei Leipzig

Vermietung, Verkauf und Werkstatt an einem Ort – die Kfz-Service Park GmbH ist eingetragener Kfz-Meisterbetrieb. Neumaschinen sind kurzfristig ab Standort verfügbar, Besichtigung nach Absprache.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Kauf

Welchen Führerschein brauche ich für einen Kleintraktor?

Die Klasse B reicht: Sie umfasst Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und enthält die Traktorklasse L. Die Startrac-Modelle liegen mit 1.800 kg zulässigem Gesamtgewicht weit darunter. Stand 09/2026, keine Rechtsberatung.

Darf ein 16-Jähriger den Kleintraktor fahren?

Im öffentlichen Verkehr mit der Klasse L, die ab 16 Jahren erworben werden kann – allerdings nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Auf abgeschlossenem Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr gilt die Führerscheinpflicht nicht; die Verantwortung liegt dann beim Betrieb.

Muss ich den Traktor zulassen, wenn er nur auf dem Hof fährt?

Nein, solange das Gelände abgeschlossen ist und kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Sobald Sie eine Gemeindestraße, einen Feldweg oder einen Gehweg befahren – auch kurz –, sind Zulassung, Kennzeichen und Haftpflicht Pflicht.

Bekomme ich für den Kleintraktor ein grünes Kennzeichen?

Bei ausschließlicher Nutzung in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (auch im Nebenerwerb) oder für Lohnarbeiten und Beförderungen für solche Betriebe. Die Steuerbefreiung beantragen Sie beim Hauptzollamt. Privat, im Hausmeisterdienst oder im GaLaBau gibt es ein schwarzes Kennzeichen mit Kfz-Steuer.

Was kostet die Kfz-Steuer für einen Kleintraktor?

Bei Zugmaschinen bemisst sie sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht in 200-kg-Stufen; für 1,8 t sind das rechnerisch rund 100 Euro im Jahr. Den verbindlichen Betrag berechnet das Hauptzollamt – für die Kaufentscheidung ist die Steuer kein Faktor.

Welche Papiere bekomme ich beim Kauf für die Zulassung?

Die Startrac-Modelle sind EU-typgenehmigt; für den Startrac 26 9+9 ist die Straßenzulassung im Lieferumfang dokumentiert. Sie erhalten die Übereinstimmungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis und gehen mit eVB und Ausweis zur Zulassungsstelle.

Muss ein Kleintraktor zur Hauptuntersuchung?

Ja, wenn er zugelassen ist – bei Zugmaschinen dieser Klasse in der Regel alle 24 Monate. Wartung und HU-Vorbereitung erledigt unsere Meisterwerkstatt in Naunhof. Ein nicht zugelassener Traktor auf Privatgelände hat keine HU-Pflicht.

Welche Versicherung brauche ich auf dem eigenen Hof ohne Zulassung?

Entweder eine Kfz-Haftpflicht für den nicht zugelassenen Traktor oder eine Haftpflicht, die die Zugmaschine ausdrücklich einschließt – private Haftpflichtversicherungen begrenzen Kraftfahrzeuge oft auf 6 km/h, und ein pauschaler Einschluss von Arbeitsmaschinen erfasst eine Zugmaschine nicht zwingend. Vor dem Kauf mit dem Versicherer klären.

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