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Ratgeber

Schotter aus Bauschutt selbst herstellen: Was geht und was nicht

Für Wege, Stellplätze und Fundamente braucht man Schotter, und der wird gekauft. Gleichzeitig liegt auf vielen Grundstücken ein Haufen Ziegel oder Beton, der teuer weg soll. Liegt es nicht nahe, das eine aus dem anderen zu machen? Technisch ja. Hier steht, wie das geht und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

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Gebrochenes Material läuft unter dem blauen mobilen Backenbrecher über das Austragsband
Auf einen Blick

Technisch geht es: Ein Brecher macht aus Ziegeln, Beton und Pflaster kleinkörniges Recyclingmaterial, ein Sieb sorgt für gleichmäßige Körnung. Rechtlich bleibt Bauschutt Abfall – ob Sie ihn einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung. Vorher mit der Behörde klären.

Ihre Situation ist speziell? Beschreiben Sie sie kurz – wir sagen offen, was passt.

Kapitel 01 / 05

Die kurze Antwort

Mit einem Brecher machen Sie aus Ziegeln, Beton und Pflaster ein kleinkörniges Recyclingmaterial. Als Unterbau für Wege, Stellflächen oder unter einem Gartenhaus ist so etwas üblich. Rechtlich ist Bauschutt aber Abfall: Ob und wo Sie das Material einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung. Klären Sie das vor dem Brechen.

FrageAntwort
Geht das technisch?ja, mit einem Brecher, gegebenenfalls mit Sieb
Welches Material?Ziegel, Beton ohne Bewehrung, Pflaster, Natursteine
Wofür?typisch als Unterbau oder Tragschicht
Darf ich das einbauen?nur nach Klärung, Ersatzbaustoffverordnung beachten

Kapitel 02 / 05

Was der Brecher aus Ihrem Material macht

Ein Backenbrecher zerdrückt das Material zwischen zwei Backen. Heraus kommt ein Gemisch aus groben und feinen Körnern, das je nach Material und Einstellung unterschiedlich ausfällt. Für eine gleichmäßige Körnung wird das gebrochene Material anschließend gesiebt.

Unser mobiler Backenbrecher bricht Ziegel, Pflaster, Granit, Betonbruch und Bauschutt, bis zu 7 Tonnen pro Stunde. Welches Korn er bei Ihrem Material liefert, zeigen wir Ihnen am besten an einer Probe.

Gebrochenes Material unter dem mobilen BackenbrecherGebrochenes Material
Gebrochenes Material am Bandende des BrechersGrobes und feines Korn
Was der Brecher aus Ihrem Material macht, zeigen wir am besten an einer Probe.

Nächster Schritt: Bringen Sie eine Schaufel Ihres Materials vorbei oder schicken Sie ein Foto. Wir zeigen Ihnen, was der Brecher daraus macht.

Kapitel 03 / 05

Die Ersatzbaustoffverordnung in einfachen Worten

Seit dem 1. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung, wann aufbereitetes mineralisches Material wie Recyclingbaustoff in technische Bauwerke eingebaut werden darf, etwa in Wege, Stellflächen oder Lärmschutzwälle. Sie unterscheidet nach Materialklassen und Einbauweisen und verlangt bei gewerblich hergestelltem Material Untersuchungen.

Für Sie heißt das: Gebrochenes Material ist nicht automatisch Baustoff. Ob es bei Ihnen bleiben darf, hängt von Herkunft, Schadstoffgehalt, Einbauort und Grundwasser ab. Ansprechpartner ist die untere Abfallbehörde Ihres Landkreises, bei Bauvorhaben auch Ihre Bauleitung.

Wir geben keine Rechtsauskunft und versprechen nicht, dass Sie gebrochenes Material einbauen dürfen. Klären Sie das vor dem Brechen.

Kapitel 04 / 05

Wann sich das lohnt

Wenn das Material nach Klärung bleiben darf, sparen Sie doppelt: Sie fahren den Schutt nicht ab und kaufen dafür keinen Schotter zu. Darf es nicht bleiben, kann sich das Brechen trotzdem rechnen, weil sortenreines, gebrochenes Material kompakter ist und oft günstiger angenommen wird.

  • Viele Tonnen sauberes, mineralisches Material auf dem Grundstück.
  • Ein konkreter Bedarf an Unterbau, etwa für Hof, Weg oder Stellplatz.
  • Starkstrom vor Ort und Platz für Brecher und Haufen.
  • Eine geklärte Antwort der Behörde oder Bauleitung zum Einbau.

Kapitel 05 / 05

Mieten oder kaufen

Für ein einzelnes Grundstück mieten Sie den Brecher: 299 € pro Tag, ab einer Woche 269,10 € und ab einem Monat 254,15 € pro Tag, jeweils inkl. MwSt. Wer regelmäßig Material aufbereitet, etwa als GaLaBau-Betrieb oder Landwirt, kann ihn für 14.875 € inkl. MwSt. kaufen.

Rechtsgrundlagen

Für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gilt seit dem 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung, für Abfälle allgemein das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde im Einzelfall.

Entscheidungshilfe

Welches Modell passt zu Ihrer Situation?

Typische Situationen mit einer passenden Empfehlung und Begründung.

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Gleichmäßige Körnung gewünscht

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Regelmäßig Material aufbereiten

14.875 € inkl. MwSt. als Neumaschine, vorher zur Miete testen möglich.

Brecher kaufen

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Ihr nächster Schritt

So kommt der Brecher auf Ihre Baustelle

Material, Menge und Strom am Einsatzort – mit diesen drei Angaben sagen wir Ihnen, ob und wann es passt.

Material und Menge schildern

Schicken Sie uns ein Foto Ihres Materials, die ungefähre Menge und Ihren Wunschtermin. Wir sagen Ihnen offen, ob der Brecher passt.

Brecher mieten

Ab 299 € pro Tag inkl. MwSt., ab einer Woche 269,10 €. Wir haben nur ein Mietgerät, fragen Sie früh an.

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Brecher kaufen

14.875 € inkl. MwSt. als Neumaschine, Führerschein B reicht.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Kauf

Kann ich aus Bauschutt Schotter machen?

Technisch ja, mit einem Brecher und gegebenenfalls einer Siebanlage. Ob Sie das Material einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung; klären Sie es vorher mit der unteren Abfallbehörde.

Ist Recyclingschotter erlaubt?

Gewerblich hergestellter und geprüfter Recyclingbaustoff ist für viele Einsätze zugelassen. Für selbst gebrochenes Material gilt dasselbe Regelwerk; ob es bei Ihnen eingebaut werden darf, klärt die Behörde im Einzelfall.

Welches Material eignet sich?

Sauberes mineralisches Material: Ziegel, Beton ohne Bewehrung, Pflaster und Natursteine. Holz, Gips, Kunststoff, Asbest und teerhaltige Stoffe gehören nicht hinein.

Welche Körnung liefert der Brecher?

Das hängt vom Material ab. Wir zeigen es Ihnen am besten an einer Probe Ihres eigenen Materials. Für eine gleichmäßige Körnung wird danach gesiebt.

Den Brecher für Ihre Baustelle anfragen

299 € pro Tag inkl. MwSt., Führerschein B reicht. Wir haben nur ein Gerät – nennen Sie uns Ihren Wunschtermin und Ihr Material. Antwort werktags meist am selben Tag.

034293 / 4770-70
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