Ein Grundstück, eigenes Material
Ab 299 € pro Tag inkl. MwSt., bis zu 7 t/h.
Mobilen Backenbrecher mieten
Zum ModellFür Wege, Stellplätze und Fundamente braucht man Schotter, und der wird gekauft. Gleichzeitig liegt auf vielen Grundstücken ein Haufen Ziegel oder Beton, der teuer weg soll. Liegt es nicht nahe, das eine aus dem anderen zu machen? Technisch ja. Hier steht, wie das geht und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Nur ein Gerät im Mietpark – Wunschtermin am besten früh anfragen.

Technisch geht es: Ein Brecher macht aus Ziegeln, Beton und Pflaster kleinkörniges Recyclingmaterial, ein Sieb sorgt für gleichmäßige Körnung. Rechtlich bleibt Bauschutt Abfall – ob Sie ihn einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung. Vorher mit der Behörde klären.
Kapitel 01 / 05
Mit einem Brecher machen Sie aus Ziegeln, Beton und Pflaster ein kleinkörniges Recyclingmaterial. Als Unterbau für Wege, Stellflächen oder unter einem Gartenhaus ist so etwas üblich. Rechtlich ist Bauschutt aber Abfall: Ob und wo Sie das Material einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung. Klären Sie das vor dem Brechen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Geht das technisch? | ja, mit einem Brecher, gegebenenfalls mit Sieb |
| Welches Material? | Ziegel, Beton ohne Bewehrung, Pflaster, Natursteine |
| Wofür? | typisch als Unterbau oder Tragschicht |
| Darf ich das einbauen? | nur nach Klärung, Ersatzbaustoffverordnung beachten |
Kapitel 02 / 05
Ein Backenbrecher zerdrückt das Material zwischen zwei Backen. Heraus kommt ein Gemisch aus groben und feinen Körnern, das je nach Material und Einstellung unterschiedlich ausfällt. Für eine gleichmäßige Körnung wird das gebrochene Material anschließend gesiebt.
Unser mobiler Backenbrecher bricht Ziegel, Pflaster, Granit, Betonbruch und Bauschutt, bis zu 7 Tonnen pro Stunde. Welches Korn er bei Ihrem Material liefert, zeigen wir Ihnen am besten an einer Probe.
Gebrochenes Material
Grobes und feines KornNächster Schritt: Bringen Sie eine Schaufel Ihres Materials vorbei oder schicken Sie ein Foto. Wir zeigen Ihnen, was der Brecher daraus macht.
Kapitel 03 / 05
Seit dem 1. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung, wann aufbereitetes mineralisches Material wie Recyclingbaustoff in technische Bauwerke eingebaut werden darf, etwa in Wege, Stellflächen oder Lärmschutzwälle. Sie unterscheidet nach Materialklassen und Einbauweisen und verlangt bei gewerblich hergestelltem Material Untersuchungen.
Für Sie heißt das: Gebrochenes Material ist nicht automatisch Baustoff. Ob es bei Ihnen bleiben darf, hängt von Herkunft, Schadstoffgehalt, Einbauort und Grundwasser ab. Ansprechpartner ist die untere Abfallbehörde Ihres Landkreises, bei Bauvorhaben auch Ihre Bauleitung.
Wir geben keine Rechtsauskunft und versprechen nicht, dass Sie gebrochenes Material einbauen dürfen. Klären Sie das vor dem Brechen.
Kapitel 04 / 05
Wenn das Material nach Klärung bleiben darf, sparen Sie doppelt: Sie fahren den Schutt nicht ab und kaufen dafür keinen Schotter zu. Darf es nicht bleiben, kann sich das Brechen trotzdem rechnen, weil sortenreines, gebrochenes Material kompakter ist und oft günstiger angenommen wird.
Kapitel 05 / 05
Für ein einzelnes Grundstück mieten Sie den Brecher: 299 € pro Tag, ab einer Woche 269,10 € und ab einem Monat 254,15 € pro Tag, jeweils inkl. MwSt. Wer regelmäßig Material aufbereitet, etwa als GaLaBau-Betrieb oder Landwirt, kann ihn für 14.875 € inkl. MwSt. kaufen.
Für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gilt seit dem 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung, für Abfälle allgemein das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde im Einzelfall.
Typische Situationen mit einer passenden Empfehlung und Begründung.
Ab 299 € pro Tag inkl. MwSt., bis zu 7 t/h.
Mobilen Backenbrecher mieten
Zum ModellElektrische Trommelsiebanlagen, auf Wunsch auf Fahrgestell.
Siebanlage ansehen
Zum Modell14.875 € inkl. MwSt. als Neumaschine, vorher zur Miete testen möglich.
Brecher kaufen
Zum ModellTechnisch ja, mit einem Brecher und gegebenenfalls einer Siebanlage. Ob Sie das Material einbauen dürfen, regelt die Ersatzbaustoffverordnung; klären Sie es vorher mit der unteren Abfallbehörde.
Gewerblich hergestellter und geprüfter Recyclingbaustoff ist für viele Einsätze zugelassen. Für selbst gebrochenes Material gilt dasselbe Regelwerk; ob es bei Ihnen eingebaut werden darf, klärt die Behörde im Einzelfall.
Sauberes mineralisches Material: Ziegel, Beton ohne Bewehrung, Pflaster und Natursteine. Holz, Gips, Kunststoff, Asbest und teerhaltige Stoffe gehören nicht hinein.
Das hängt vom Material ab. Wir zeigen es Ihnen am besten an einer Probe Ihres eigenen Materials. Für eine gleichmäßige Körnung wird danach gesiebt.
299 € pro Tag inkl. MwSt., Führerschein B reicht. Wir haben nur ein Gerät – nennen Sie uns Ihren Wunschtermin und Ihr Material. Antwort werktags meist am selben Tag.